Wer den Kauf eines Neuwagens storniert, muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes seinen in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagen zurücknehmen. Bei der Auflösung eines Autokauf-Vertrags müssten sämtliche Vereinbarungen rückabgewickelt werden, entschieden die Richter.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel