Ein Vorfall wurde jetzt bei der Polizei angezeigt, bei dem im August dieses Jahres eine in Vaihingen/Enz wohnende 67-jährige Frau die Gewinnmitteilung einer spanischen Lotterie in Höhe von mehreren hunderttausend Euro erhielt. Um diesen Betrag zu bekommen, sollte sich die vermeintliche Gewinnerin bei einem „Auslandssachbearbeiter“ melden.
Quelle: stimme.de / Zum Artikel
sehr geerten damen und herren, bei tipp 24 war mein konto nicht gedeckt , jetzt wollen sie 24 ,- plus 5,-euro gebühren haben und schreiben mir mahnungen. muß ich das bezahlen? böhnke
Sehr geehrter Herr (oder Frau?) Böhnke,
Abzocknews.de ist keine Rechtsauskunft und kein Support für die hier aufgeführten Empfehlungen. Ich möchte Sie bitten sich mit Ihrer Frage direkt an Tipp24 oder an ein Forum zu wenden, welches sich mit rechtlichen Fragen zum Thema Zahlungsverkehr beschäftigt, wie beispielsweise 123recht.net (
In der rechten Seitennavigation auf Abzocknews.de finden Sie eine kleine Auswahl von „Hilfreichen Foren“).Erfahrungsgemäß wird bei Rücklastschriften für den „Mehraufwand“ eine pauschale Gebühr fällig, durchaus legitim, deshalb ein kleiner Tipp: „Wenn Sie eine Abbuchung erwarten, sorgen Sie für eine ausreichende Deckung“, deshalb würde ich, um keine weiteren Kosten zu verursachen, die Aussenstände begleichen.
Gruß
Adrian Fuchs