Studenten der Universität Paderborn sind mit ihrer Klage gegen allgemeine Studiengebühren gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass die Gebühren nicht gegen den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der freien Berufs- und Studienwahl verstoßen.
Quelle: tagesschau.de / Zum Artikel