Heimliche Lauschangriffe gegen Eheleute beim Besuch während der Untersuchungshaft sind laut Bundesgerichtshof (BGH) verboten. Die dadurch gewonnenen Beweise dürfen im Prozess nicht verwertet werden, weil solche Maßnahmen den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzen, hat das Karlsruher Gericht am Mittwoch entschieden.
Quelle: tz-online.de / Zum Artikel