Rechtstreit um Zeitungs-Aufmacher: «taz» durfte Klinsmann ans Kreuz nageln




Nach Niederlagen auf dem Rasen nun eine vor Gericht: Jürgen Klinsmann ist mit dem Ansinnen gescheitert, der «taz» rückwirkend eine satirische Abbildung mit ihm als Gekreuzigtem zu verbieten.

Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel