Zu einer Gefängnisstrafe von 26 Monaten verurteilte das Schöffengericht am Amtsgericht Bad Mergentheim einen 32-jährigen Koch wegen vorsätzlicher Geldwäsche. Er hatte durch Phishing ergaunertes Geld über seine Konten geleitet und dafür Provision erhalten.
Quelle: Suedwest-aktiv.de / Zum Artikel