Ein Wohnungseigentümer soll einer afrikanisch-stämmigen Familie eine Besichtigung verweigert haben. Die Betroffenen klagen deshalb auf Schadenersatz. In der ersten Instanz haben sie verloren.
Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel
Ein Wohnungseigentümer soll einer afrikanisch-stämmigen Familie eine Besichtigung verweigert haben. Die Betroffenen klagen deshalb auf Schadenersatz. In der ersten Instanz haben sie verloren.
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