EuGH zur Netzneutralität: Keine App darf bevorzugt werden




Das Datenvolumen von Handyverträgen ist oft begrenzt. Ist es aufgebraucht, wird das Tempo gedrosselt. Doch nicht immer werden alle Apps gleich behandelt. Ein Verstoß gegen EU-Recht, urteilt der EuGH.

Quelle & vollständiger Bericht: tagesschau.de