Urteil zu Abofallen im Internet: Bank darf Konto sperren




Banken dürfen einen Giro-Vertrag fristlos kündigen, wenn das Konto für Abzocke im Internet verwendet wird. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. In ihrer Urteilsbegründung sprachen die Richter deutliche Worte zu Abofallen im Internet.

Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel

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