Von „Sehr gut“ bis „Grottenschlecht“: Hotels, Restaurants und Nutzer von Auktions-Portalen müssen sich öffentliche Online-Bewertungen längst gefallen lassen. Jetzt trifft es auch Ärzte und Anwälte. Noch wehren sich einige gegen die Benotung – doch sie werden damit leben müssen.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel