Bundesgerichtshof bestätigt Abmahnpraxis der Umwelthilfe




Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann weiter als Verbrauchschutzverband abmahnen und klagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag in Karlsruhe, dass der Verband eine Klagebefugnis habe und kein Rechtsmissbrauch vorliege (Az. I ZR 149/18).

Quelle & vollständiger Bericht: welt.de