Der BGH hatte darauf hingewiesen, dass eine Haftung von Ebay bei Markenrechtsverstößen in Betracht komme und eine Klage von Rolex ans Düsseldorfer Oberlandesgericht verwiesen. Das entschied nun zugunsten Ebays.
Quelle: Netzeitung.de / Zum Artikel
Der BGH hatte darauf hingewiesen, dass eine Haftung von Ebay bei Markenrechtsverstößen in Betracht komme und eine Klage von Rolex ans Düsseldorfer Oberlandesgericht verwiesen. Das entschied nun zugunsten Ebays.
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