Telefonüberwachung war rechtmäßig




Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Telefonate von Terrorverdächtigen abhören. Damit wiesen die Richter die Klage eines in Düsseldorf verurteilten islamischen Extremisten zurück.

Quelle: WDR.de / Zum Artikel