Ich hatte Geldsorgen und habe einen Fehler gemacht, den ich bereue“, sagte die Angeklagte am Ende ihrer Anhörung. Die Richterin empfand dies noch als untertrieben. Das Verhalten der 20-jährigen Münchbergerin sei schlicht eine „Frechheit“, meinte sie.
Quelle: Frankenpost.de / Zum Artikel