Rechtsanwalt Olaf Tank, früherer Geldeintreiber von Abofallen-Betreibern im Internet, hat einen Sieg vor Gericht erzielt. Eine Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück bewertet Tanks Inkassoschreiben als rechtens. Auch der Betrieb der umstrittenen Internetseiten sei juristisch nicht zu beanstanden, heißt es in dem aktuellen Urteil.
Quelle und vollständiger Bericht: noz.de
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