Die Firma Lidl hatte sich in einem gerichtlichen Vergleich mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur Zahlung des Betrages bereit erklärt, nachdem dieser ein Verfahren gegen das Unternehmen wegen irreführender Werbung für Matratzen mit einem veralteten Testergebnis angestrengt hatte.
Quelle: BMJ.de / Zum Artikel