Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist am 09.10.2013 in Kraft getreten. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es, die Massenabmahnungen im Bereich des Filesharing eindämmen. Dies sollte durch eine Deckelung der Abmahnkosten erreicht werden.
Quelle und vollständiger Bericht: internet-law.de
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- Nachricht an die „Abwahnkanzlei“ Waldorf-Frommer | joerg-reinholz.blogspot.ch
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