Der Ausforschung von IP-Adressen in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) zur Aufklärung eventueller Urheberrechtsverletzungen fehlt in der Schweiz die rechtliche Grundlage. Das hat der Schweizer Datenschutzbeauftragte festgestellt und empfahl einer zunächst ungenannten Firma, bis zu einer eventuellen gerichtlichen Klärung die weitere Bearbeitung von entsprechenden Personendaten zu unterlassen.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel