Das Lawblog erwähnte gestern eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, deren Interpretation des Fernmeldegeheimnisses einige Leser vielleicht überraschen wird. Nach Auffassung des Gerichts fallen nämlich die vom Mitarbeiter am Arbeitsplatz gespeicherten Mails nicht unter das Fernmeldegeheimnis.
Quelle: intern.de / Zum Artikel