In den letzten Monaten wurde der Vorwurf laut, der Verfassungsschutz enthalte der Bundesanwaltschaft Informationen zum Mordfall Buback vor. Und tatsächlich: Die Behörde wird die angeforderten Unterlagen nicht erhalten. Vertrauliche Aussagen sollen auch vertraulich bleiben, so die Begründung.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel