„Dummschwätzer“ muss nicht strafbar sein




Wann ist ein Schimpfwort eine Beleidigung? Das Verfassungsgericht überrascht mit einer so simplen wie weitreichenden Begründung: Inhalt und Anlass sind entscheidend – wer „Dummschwätzer“ sagt, kann straffrei davonkommen. Ein erstaunliches Plädoyer für die Redefreiheit.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel