…ebenso wie die von Alexander Kleinjung, wie man einer Pressemitteilung des LG Osnabrück vom 15.04.13 entnehmen kann. Die Revisionen wurden mit Beschluss des BGH vom 05.04.13 verworfen, wodurch das Urteil des LG Osnabrück (Abmahnungsbetrug nach vorgetäuschtem e-card-Spam) jetzt rechtskräftig ist – eine weitere Revision von Michael Burat wegen des Abofallen-Urteils des LG Frankfurt am Main steht hingegen noch aus.
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9 Gedanken zu „Bundesgerichtshof: Revisionen von Michael Burat und Bernhard Syndikus verworfen…“