Spam ist allgemein zu unterlassen




Domain-recht.de berichtet in seinem jüngsten Newsletter über ein bemerkenswertes Urteil des OLG Hamm (17 O 38/07). Es ging dabei um eine Abmahnung, die zwei Verbraucher einem Spam-Versender zukommen ließen, nachdem sie dessen Werbung für ein Gewinnspiel erhalten hatten.

Quelle: intern.de / Zum Artikel

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