Abofallen-Urteile um 99downloads.de rechtskräftig – Revisionen vom BGH als unbegründet verworfen




Mit Beschluss vom 13.02.13 hat der BGH die Revisionen um den Komplex der Abofallen aus und um Hamburg (Online-Downloaden-Service Ltd., Online Premium Content Ltd., Belleros Premium Media Ltd.) verworfen. Die Urteile des Landgerichts Hamburg (Az. 608 KLs 8/11) vom 21.03.12 sind somit rechtskräftig und bleiben bestehen:

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Ob dies ein relevanter Taktgeber bzgl. der Revision(en) von Michael Burat (1, 2) ist, dürfte sich alsbald zeigen. Für die jeweils ermittelnde Staatsanwaltschaft sollte dieser Beschluss des BGH jdf. eine Motivation sein, denn es gab ja noch viele weitere Abofallen, wobei noch auf die Klage gegen die Gebrüder Schmidtlein (1, 2) sowie Olaf Tank (1) hingewiesen sei.

Nachtrag vom 09.04.2013:

Das Aktenzeichen zum BGH-Beschluss vom 13.02.2013: 5 StR 488/12