BGH-Entscheidung: Keine Promi-Bilder als Klickköder




Medien dürfen Promi-Fotos nicht zum Ködern ihrer Leserschaft nutzen, wenn es in den beworbenen Beiträgen um etwas anderes geht. Dies entschied der Bundesgerichtshof und gab damit Klagen des Moderators Günther Jauch und des Schauspielers Sascha Hehn statt.

Quelle & vollständiger Bericht: tagesschau.de