Freifunk-Störerhaftung: „Raubkopier-Oma“ ohne PC muss für Filesharing blechen




Ein Kölner Gericht hat die fast 70-jährige Mutter eines Freifunkers als Anschlussinhaberin wegen eines Download-Angebots dazu verdonnert, 2000 Euro zu zahlen.

Quelle & vollständiger Bericht: heise.de