Europäischer Gerichtshof: Vorratsdatenspeicherung nein, gezielte Ausnahmen ja




Eine pauschale Vorratsdatenspeicherung? Der EuGH sagt erneut nein. Ausnahmen: Gezielt gegen schwere Kriminalität und Bedrohung der nationalen Sicherheit.

Quelle & vollständiger Bericht: heise.de