Bundesverwaltungsgericht: Briefporto-Erhöhung war rechtswidrig




Die Deutsche Post hätte das Briefporto vor vier Jahren nicht auf 70 Cent erhöhen dürfen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und hob Genehmigung der Erhöhung um acht Cent durch die Bundesnetzagentur auf.

Quelle & vollständiger Bericht: tagesschau.de