Unzulässige Deklaration von Nährwerten auf Nimm2-Verpackung




Die vom Süßwarenhersteller Storck auf Bonbon-Verpackungen abgedruckten Vitamin- und Nährwerttabellen waren unzulässig. Das hat das Kammergericht in Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die August Storck KG entschieden und damit die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin zurückgewiesen.

Quelle & vollständiger Bericht: vzbv.de