BGH: Unitymedia darf Router ohne Kunden-Zustimmung für WLAN-Hotspots nutzen




Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia muss für die Nutzung von Routern seiner Kunden als teilöffentliche WLAN-Hotspots nicht deren Zustimmung einholen. Ein Widerspruchsrecht reiche aus, urteilte der Bundesgerichtshof (Az: I ZR 23/18).

Quelle & vollständiger Bericht: heise.de