EU-Generalanwalt: Google darf Recht auf Vergessenwerden auf EU beschränken




Er wägt zwischen dem Recht auf Vergessenwerden und anderen Rechten wie dem freien Zugang zu Informationen ab. Google betont, dass die derzeitige Lösung beanstandete Ergebnisse für 99 Prozent der EU-Bürger sperrt. Die französischen Datenschützer beharren indes auf einer weltweiten Löschung.

Quelle & vollständiger Bericht: zdnet.de

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