Berufungsverfahren: Bonnerin setzt sich erneut gegen Abmahnverein durch




Ein mehr als einjähriger Rechtsstreit mit dem Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen (Ido) endet für Dietrich damit glimpflich. Das OLG sprach dem Verein in einem Berufungsverfahren die Klagebefugnis ab

Quelle & vollständiger Bericht: general-anzeiger-bonn.de