Urteil: Inkassounternehmen müssen transparent über die Forderung informieren




Die UGV Inkasso GmbH legte Berufung ein und scheiterte nun vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken. Unter dem Aktenzeichen 4 U 100/17 wiesen die zuständigen Richter die Berufung zurück.

Quelle & vollständiger Bericht: mobilfunk-talk.de