In einem von uns geführten Prozess beim AG Landshut – 1 C 5/16 – in Sachen edates.de war unser Mandant als Sieger hervorgegangen. Das Gericht hatte in den Urteilsgründen zudem ausgesprochen, dass er durch die Be Beauty arglistig getäuscht…
Quelle und vollständiger Bericht: kanzlei-rader.de