Onlineshops müssen Alternative zu „Sofortüberweisung“ anbieten




Es sei „unzumutbar„, Kunden als einzige Option ohne Zusatzkosten die „Sofortüberweisung“ anzubieten, so das Gericht in seinem Urteil. Zwar sei der Dienst „gängig“, allerdings sei es unfair, Nutzer beim Abschluss eines Handels auf die Website eines Drittanbieters…

Quelle und vollständiger Bericht: derstandard.at