B2B Technologies Chemnitz: Abofallenbetreiber muss Unrechtsgewinne herausgeben




Die B2B Technologies Chemnitz GmbH und ihr alleiniger Geschäftsführer David Jähn müssen unrechtmäßig erzielte Gewinne, die durch bestimmte unlautere Geschäftspraktiken entstanden sind, an die Staatskasse herausgeben. Das hat das Landgericht Leipzig unter anderem mit einem Urteil am 16. Juli 2015 entschieden…

Quelle und vollständiger Bericht: verbraucherzentrale-sachsen.de

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