Landgericht München: Internetdienste müssen Kündigung per E-Mail akzeptieren




Der VZBV war nach eigenen Angaben vom Februar 2014 gegen das Unternehmen Be Beauty und seine Online-Dating-Plattform Edates.de juristisch vorgegangen, weil die Kündigung des Online-Vertrages unangemessen erschwert werde.

Quelle und vollständiger Bericht: golem.de