Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln (Urteil vom 30.01.2014, Az.: 14 O 427/13) sorgt im Netz gerade für Aufregung. Ein Hobbyfotograf, der seine Bilder selbst über das Fotoportal Pixelio zur “kostenlosen” Nutzung bereit stellt, hat einen solchen Nutzer wegen fehlender Urheberbenennung gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Quelle und vollständiger Bericht: internet-law.de
Weitere Meldungen, Berichte, Hintergründe und Meinungen dazu:
- Berufung gegen Pixelio-Urteil des Landgerichts Köln | ra-plutte.de
- Pixelio fliegt raus! | bestatterweblog.de
- Der “Kenntnisstand der Kammer” | lawblog.de
- Stellungnahme der pixelio media GmbH | pixelio.de
- Kommentar zu Pixelio und den Bildhinweis-Abmahnungen | heise.de
- Gericht fordert Urheber-Vermerk in Bildern auf Webseiten | sueddeutsche.de
- Landgericht Köln überspannt Anforderungen… | kanzleikompa.de
- Achtung! Handeln Sie sofort und prüfen Sie… | rechtsanwalt-schwenke.de
- Direkte URLs zu Bildern können zur Abmahnfalle werden | golem.de
- LG Köln: Pixelio-Bilder müssen Urhebervermerk in Bild-URL aufführen | ra-plutte.de