AG Frankfurt: Anspruch der B2B Technologies bei b2b-handelsplattform.de besteht nicht




Interessanterweise entschied das Gericht zugunsten des Klägers, obwohl dieser bereits die “Gebühr” für das erste Vertragsjahr bezahlt hat.

Quelle und vollständiger Bericht: netzwerk-gegen-internetkriminalitaet.de

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