Unter “Basis Angaben” bezeichnete Person ist “leicht erkennbar nicht Vertragspartner”




Deutlicher als der Solinger Kollege dies in seiner Klageerwiderung vornahm, kann man unseres Erachtens nicht klarstellen, wen die B2B Technologies als Anspruchsgegner verstanden haben will.

Quelle und vollständiger Bericht: kanzlei-rader.de

Via: netzwerk-gegen-internetkriminalitaet.de

Siehe auch:

Weiterführende Informationen und Material  auf Abzocktalk.de: