OLG Frankfurt: Unbefugte Drohung mit Schufa-Eintrag kann abgemahnt werden




Ein Berufungsurteil des OLG Frankfurt vom 30.09.2013 gegen die IContent GmbH als Betreiberin der Abofalle outlets.de und zum Thema untergeschobene Verträge im Internet bestätigt: Ein Gegenangriff ist in solchen Fällen die beste Verteidigung!

Quelle und vollständiger Bericht: hagendorff.org

Via: netzwerk-gegen-internetkriminalitaet.de

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