Urteil: Einstweilige Verfügung gegen Abmahnwahn Dreipage bleibt bestehen




Am 30. August wurde vor dem Landgericht Berlin der Widerspruch von Steffen Heintsch und seinem Anwalt Dr. Alexander Wachs gegen die Einstweilige Verfügung (EV) der Kanzlei Schulenberg & Schenk verhandelt.

Quelle und vollständiger Bericht: lars-sobiraj.de