Unister muss Auskunft über Daten geben




Das Leipziger Online-Unternehmen Unister muss dem sächsischen Datenschutzbeauftragten umfassend Auskunft erteilen. Das teilte das Sächsische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch mit. Der Beschluss (Az:3B470/12), der bereits am 17. Juli erging…

Quelle und vollständiger Bericht: heise.de

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