„Schnapp‘ Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung das gewisse ‚Etwas'“: So bewarb die Softwarefirma Gameforge Zubehör für ein Internetspiel. Das BGH schob dem jetzt einen Riegel vor.
Quelle und vollständiger Bericht: stern.de
„Schnapp‘ Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung das gewisse ‚Etwas'“: So bewarb die Softwarefirma Gameforge Zubehör für ein Internetspiel. Das BGH schob dem jetzt einen Riegel vor.
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