Mit seiner Entscheidung wendet sich das Landgericht Köln gegen eine Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts. Das hatte geurteilt: „Diese sekundäre Darlegungslast geht aber in der Regel nicht so weit, dass der Anschlussinhaber durch eigene Nachforschungen aufklären müsste, wer Täter der Rechtsverletzung ist.
Quelle und vollständiger Bericht: teltarif.de