Das Amtsgericht Duisburg hat mit Beschluss vom 01.02.2013 gegen einen Onlineredakteur des Bewertungsportals “Klinikbewertungen.de” fünf Tage Beugehaft verhängt, um die Herausgabe von Nutzerdaten zu erzwingen.
Quelle und vollständiger Bericht: internet-law.de