Trotz Verbots: Abzocke geht weiter




Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat aufgrund einer Klage des Deutschen Schutz verbands gegen Wirtschaftskriminalität klar entschieden: Die Anschreiben der Düsseldorfer Firma GWE-Wirtschaftsinformations gesellschaft mbH, die jetzt massenhaft auch in den Betrieben des Kreises Pinneberg in der Post waren, sind rechtswidrig.

Quelle und vollständiger Bericht: shz.de

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