Ein findiger Geschäftsmann, der selbst Lokale betreibt, hat sich nämlich das Wort “Weltuntergang” als Marke schützen lassen. Jetzt mahnt er landauf, landab Gastronomen ab, die Weltuntergangspartys veranstaltet haben.
Quelle und vollständiger Bericht: lawblog.de
Siehe auch:
- Abmahnung: Weltuntergang durch Philip-Nicholas Blank geschützt | anwalt-blog.com