OLG München: Boykott-Aufruf an Banken gegen Abofallen-Betreiber ist zulässig




Das OLG München hat entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale, “Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen”, indem man Banken zu der Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber auffordert, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Quelle und vollständiger Bericht: damm-legal.de

Siehe auch: Das Ding mit der „Kontoklatsche“ | abzocktalk.de

Dazu interessant und lesenswert:

Reaktion(en) zu “OLG München: Boykott-Aufruf an Banken gegen Abofallen-Betreiber ist zulässig”