Achtung: Gewerbeauskunft-Zentrale erlässt gerichtliche Mahnbescheide




Obwohl die Formularaussendungen der so genannten „Gewerbeauskunft-Zentrale“ (GWE) durch das Oberlandesgericht Düsseldorf als wettbewerbswidrig eingestuft wurden, erhalten zur Zeit viele saarländische Unternehmen gerichtliche Mahnbescheide des Unternehmens. Die IHK Saarland rät allen Betroffenen auf die Mahnbescheide zu reagieren und innerhalb der vorgegebenen Frist Widerspruch einzulegen.

Quelle und vollständiger Bericht: ihksaarland.de

Via: antiabzockenet.blogspot.com

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