Obwohl die Formularaussendungen der so genannten „Gewerbeauskunft-Zentrale“ (GWE) durch das Oberlandesgericht Düsseldorf als wettbewerbswidrig eingestuft wurden, erhalten zur Zeit viele saarländische Unternehmen gerichtliche Mahnbescheide des Unternehmens. Die IHK Saarland rät allen Betroffenen auf die Mahnbescheide zu reagieren und innerhalb der vorgegebenen Frist Widerspruch einzulegen.
Quelle und vollständiger Bericht: ihksaarland.de
Via: antiabzockenet.blogspot.com
Dazu interessant und lesenswert:
- Auch das noch: Kay Hofheinz beantragt Mahnbescheide für… | klawtex.blogspot.com